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Mitnahmeverbot von E-Tretrollern im Bügerbus


Nun also doch: Ab dem 01.06.2024 ist die Mitnahme von E-Tretrollern in den Bussen der Öffis untersagt. Man folgt damit einer Sicherheitsempfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), welche die Beförderung von E-Tretrollern im Nahverkehr als hohes Sicherheitsrisiko einstuft.

 
Hintergrund für diesen Beschluss des Branchenverbands VDV waren mangelhafte Sicherheitsstandards der verwendeten Lithium-Ionen-Akkus. Von diesen geht ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko aus und damit einhergehend eine mögliche Gefährdung von Fahrgästen durch gesundheitsschädliche Rauchentwicklung.

Wie viele weitere Verkehrsunternehmen und -verbünde sprechen sich nun auch die Öffis für den Ausschluss der E-Tretroller aus: „Wir sind uns bewusst, dass E-Tretroller für viele Menschen ein wichtiges Element ihrer Reisekette sind und bedauern diese Einschränkung in der Mobilität. Jedoch hat die Sicherheit unserer Fahrgäste und auch unseres Fahrpersonals allerhöchste Priorität, daher möchten wir diese potenzielle Gefährdung ausschließen,“ bittet Öffi-Geschäftsführer Holger Waldhausen um Verständnis.

Von dieser Einschränkung nicht betroffen sind E-Rollstühle sowie Mobility Scooter für mobilitätseingeschränkte Personen. Aufgrund deutlich höherer Sicherheitsstandards und Normen der dort verbauten Akkus geht laut Gutachten keine Gefahr aus, einer Mitnahme in den Bussen der Öffis steht somit auch weiterhin nichts entgegen.

(Informationsschreiben der Öffis Hameln)

https://www.oeffis.de/service/aktuelles/887.htm